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digit & mail in Rosenheim

Flash Teaser 2009

Wegfall der Umsatzsteuerbefreiung
26.05.10 08:35 Alter: 102 days

Für einige Postdienstleistungen entfällt die Umsatzsteuerbefreiung ab dem 01.07.2010

Von: dmteam

Ab dem 1.07.2010 unterliegen bestimmte Produkte der Deutschen Post AG der Umsatzsteuerpflicht. Dazu gehört auch das Produkt INFOPOST.

Das bedeutet, dass ab dem 1.07.2010 zu dem gewöhnlichen INFOPOST-Porto noch 19% Umsatzsteuer hinzugerechnet werden müssen.

Außerdem fällt mit der neuen USt-Regelung auch die Nutzung der Vorrausverfügungen (z.B. Wenn unzustellbar zurück!) für INFOPOST und INFOBRIEF weg. Die Rücksendung von INFOPOST/-BRIEF ist dann nur noch im Rahmen des PREMIUMADRESS der Deutschen Post AG möglich.

Weiterführende Informationen erhalten sie gerne telefonisch von unseren Mitarbeitern.