
Für einige Postdienstleistungen entfällt die Umsatzsteuerbefreiung ab dem 01.07.2010
Ab dem 1.07.2010 unterliegen bestimmte Produkte der Deutschen Post AG der Umsatzsteuerpflicht. Dazu gehört auch das Produkt INFOPOST.
Das bedeutet, dass ab dem 1.07.2010 zu dem gewöhnlichen INFOPOST-Porto noch 19% Umsatzsteuer hinzugerechnet werden müssen.
Außerdem fällt mit der neuen USt-Regelung auch die Nutzung der Vorrausverfügungen (z.B. Wenn unzustellbar zurück!) für INFOPOST und INFOBRIEF weg. Die Rücksendung von INFOPOST/-BRIEF ist dann nur noch im Rahmen des PREMIUMADRESS der Deutschen Post AG möglich.
Weiterführende Informationen erhalten sie gerne telefonisch von unseren Mitarbeitern.